Wir arbeiten mit renommierten Experten zusammen die schnell und fachgerecht ihren Wertgegenstand prüfen und bewerten können. Hierdurch können wir ihnen eine marktgerechte Bewertung ermöglichen.
Das Pfandgeschäft unterliegt in Deutschland der Pfandleihverordnung von 1961. Das Gesetz regelt die Konditionen und Bedingungen der Pfandleihe und sichert somit maximale Transparenz und Sicherheit.
Dem Kunden wird eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten zugestanden. Der Kunde kann selber bereits nach einem Tag seinen Pfandgegenstand wieder auslösen. Nach 3 Monaten kann der Pfandkredit verlängert werden oder läuft aus. Im zweiten Fall erhält der Pfandgeber eine Frist von einen Monat um seinen Pfandkredit samt Zinsen und Gebühren zu begleichen und den Pfandgegenstand auszulösen.
Die Pfandgegenstände sind ordnungsgemäß zu lagern und gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Raub zu versichern. Die Versicherung muss mindestens den doppelten Pfandkreditbetrag abdecken.
Der Zinssatz ist gesetzlich geregelt und beträgt 1% pro Monat. Hinzu kommen noch Gebühren für die Verwaltung. Bei Pfandkreditsummen von mehr als 300,- Euro sind diese frei verhandelbar und liegen je nach Pfandkreditsumme bei rund 3%.
Gemäß der Pfandleiher Verordnung darf sich das Pfandhaus hinsichtlich seiner Forderung auf Rückzahlung des Pfandkredites sowie der Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand befriedigen. Der Pfandgeber haftet, im Vergleich zu alternativen Finanzierungsformen, somit nur mit dem Pfandgegenstand.
Für den Fall, dass ein Vermögensgegenstand nicht ausgelöst wird, sind wir gesetzlich verpflichtet ihn nach einer Haltedauer von einem Monat zu verauktionieren. Der Auktionserlös steht nach Abzug unserer Kosten dem Pfandgeber zu. Durch unseren Kontakt zu Auktionshäusern haben wir den besten Überblick und Zugang um den maximalen Wert für Sie zu generieren.