Die Zinshöhe ist in der Pfandleihverordnung festgeschrieben. Der Zinssatz beträgt 1% pro Monat. Die Abrechnung erfolgt auf Monatsbasis. Die Nebenkosten sind bis zu einem Darlehensbetrag von 300 EUR festgeschrieben. Bei höheren Darlehensbeträgen sind die Nebenkosten separat zu vereinbaren. Sie liegen typischerweise bei 3% pro Monat.
Die Bewertung wird von renommierten Experten im jeweiligen Fachgebiet durchgeführt. So können wir Ihnen die bestmöglichen Bewertungen garantieren. In Abhängigkeit vom Wertgegengestand können wir Ihnen eine Darlehenssumme anbieten, die rund 50%-70% des Marktwertes entsprechen.
Der Wertgegenstand muss frei von Lasten Dritter sein und sich in Ihrem Eigentum befinden. Wir fokussieren uns auf die Vergabe Lombarddarlehen durch Absicherung von hochwertigen Sachwerten. Wir nehmen aus diesem Grund typischerweise keine elektronischen Gebrauchsgeräte als Pfandgegenstand an.
Sie erhalten von uns bei Vertragsabschluss den vereinbarten Darlehensbetrag sofort überwiesen und als Beleg für die Einlieferung ihres Vermögenswertes einen Pfandschein ausgehändigt. Dieser Beleg ist ein Eigentumsbeweis des eingelieferten Vermögensgegenstandes.
Dem Kunden wird eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten zugestanden. Der Kunde kann seinen Pfandgegenstand jederzeit wieder auslösen. Nach 3 Monaten kann der Pfandkredit verlängert werden oder läuft aus. Im Falle einer Verlängerung müssen die angefallenen Zinsen und Gebühren der vergangenen drei Monate beglichen werden. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung von Prenda Capital. Im Falle der Vertragsbeendigung erhält der Pfandgeber eine Frist von einem Monat um seinen Pfandkredit samt Zinsen und Gebühren für den Gesamtzeitraum zu begleichen und den Pfandgegenstand auszulösen.
Ihre Wertgegenstände werden unter optimalen Bedingungen gelagert und sind stets bestens gesichert (VDS Sicherheitsklasse C SG3) und in einem klimastabilen Einzeldepot (21 °C und 50% Luftfeuchtigkeit) gelagert. Die Wertgegenstände werden zu Beginn der Verwahrung erfasst, in einer extra Schutzbox gelagert und mit einem individuellen Code versehen.
Es werden bei einer vorzeitigen Auslösung keine Vorfälligkeitszinsen fällig. Sie haben somit völlige Flexibilität.
Durch Überweisung oder nach Absprache auch Bar in Euro. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsanweisungen werden nicht in Zahlung genommen.
Dem Pfänder werden drei Monate Laufzeit eingeräumt. Wird der Pfandgegenstand in diesem Zeitraum nicht ausgelöst, so wird ihm eine Frist von einem weiteren Monat eingeräumt. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten wir das Recht, den Pfandgegenstand zu verauktionieren.
Wir arbeiten mit renommierten Experten und Auktionshäusern zusammen, sodass Sie davon ausgehen können, daß wir den bestmöglichen Verkaufspreis für Sie realisieren. Von diesem ziehen wir unsere ausstehenden Zinsen und Gebühren ab. Der verbleibende Mehrerlös steht Ihnen zu.
Der Pfandgegenstand kann bei uns abgeholt werden oder er wird nach Absprache Ihnen zugesandt.
Ein Pfandschein ist ein Eigentumsnachweis und wird zur Auslösung des Pfandgutes benötigt. Der Pfandschein beinhaltet Informationen über den Pfänder, den Pfandgegenstand sowie wesentliche Vertragsmerkmale. Verliert der Pfänder den Pfandschein, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind ein, nach der deutschen Pfandleihverordnung, zugelassenes Unternehmen. Alle gesetzlichen Regelungen finden Sie hier.